Lizenz D2: Gewerbliche und nichtgewerbliche Nutzung mit Änderungen mit Nennung des Urhebers/Rechteinhabers
FREIGABEERKLÄRUNG ZUM LIZENZVERTRAG
LIZENZBEZEICHNUNG: Lizenztyp D2
Gewerbliche und nichtgewerbliche Nutzung
Besonderheit(Abweichung zu D1) Urheber/Rechteinhaber muss nicht genannt werden.
Sie dürfen die mit dem Kennzeichen „Lizenztyp D2“ versehenen Werke (z.B. Texte, Fotos, Grafiken, Videos) aus dem Contentpool nur unter folgenden Bedingungen nutzen:
1. Inhalte, die unter diese Lizenz fallen, werden im öffentlichen Bereich des Contentpool angezeigt und sind dort zur Recherche freigegeben.
2. Nutzungsart: Das Werk darf zu kommerziellen und nicht-kommerziellen Zwecken genutzt werden.
3. Nutzungsumfang: Sie dürfen das Werk vervielfältigen und verbreiten. Zugelassen ist auch die Einstellung des Werkes auf der eigenen Webseite und die öffentliche Zugänglichmachung an Dritte (Besucher der Webseite) im Internet.
JEDE NUTZUNG, DIE DURCH DIESE LIZENZ ODER DAS URHEBERRECHTS- GESETZ NICHT GESTATTET WIRD, IST UNTERSAGT.
Alle weiteren Nutzungsarten sind den Rechteinhabern ausdrücklich vorbehalten. Sie dürfen daher u.a. mit der LIZENZ D2 das Werk insbesondere nicht öffentlich vorführen (z.B. in Lichtspieltheatern oder der Öffentlichkeit zugänglichen Gemeinde- und Freizeiträumen) bzw. selbst senden oder durch Dritte (z.B. BIBEL TV oder andere Sender) senden lassen. Nicht erlaubt ist es, Dritten zu gestatten, das Werk selbst im Internet zu nutzen.
4. Lizenzgebiet: Die Lizenz gilt, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vermerkt ist, für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Lizenzzeit: Von Vertragsschluss bis zu dem im jeweiligen Dokument (XML) genannten Endtermin.
5. Abwandlungen/Bearbeitungen: Abwandlungen und Bearbeitungen des Werkes bzw. seines Inhalts sind generell nicht statthaft und im Einzelfall nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Rechteinhabers unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts zulässig.
6. Urheberbenennung:. Der Urheber/Rechteinhaber hat auf eine Benennung ausdrücklich verzichtet.
7. Keine Weitergabe an Dritte: Eine Weitergabe der im Rahmen des Lizenzvertrags freigegebenen Werke aus dem Contentpool an Dritte bzw. Einräumung von irgendwelchen Rechten ist lediglich unter den Bedingungen dieser Lizenz zulässig.
8. Die Contentpool-Richtlinie zum Urheberrecht ist vom Contentnehmer vor Abschluss der Lizenz D2 zur Kenntnis zu nehmen. Sie wird mit Abschluss der Lizenz wesentlicher Vertragsinhalt.
9. Sie erklären sich zudem mit den Nutzungsbedingungen zum Contentpool auf http://contentpool.ekir.de einverstanden.
10. Sie halten den Betreiber des Contentpools von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere Ansprüchen der Rechteinhaber, frei, die diese aus einer etwaigen unberechtigten Nutzung ihrer Werke gegen den Betreiber des Contentpools geltend machen sollten, einschließlich angemessener Kosten für die Rechtsverteidigung.
11. Vorstehende Regelungen geben verkürzt den Inhalt des zwischen dem Contentnehmer und dem Betreiber des Contentpool geschlossenen Lizenzvertrages wieder. Der Abschluss des Lizenzvertrages ist wesentliche Voraussetzung für eine Nutzung der im Contentpool enthaltenen Werke.
12. Kontaktdaten zum Rechteinhaber (Contentgeber) sind im jeweiligen Dokument (XML) genannt.