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Lizenz B1: Nichtgewerbliche unveränderte Nutzung im Bereich der jeweiligen Landeskirche, eines kirchlichen Werkes bzw. Einrichtung oder einer kirchlichen Gliederung

FREIGABEERKLÄRUNG ZUM LIZENZVERTRAG
ANLAGE 3

LIZENZBEZEICHNUNG: Lizenztyp B1
Nichtgewerbliche unveränderte Nutzung im Bereich einer bestimmten evangelischen Landeskirche, eines kirchlichen Werkes bzw. Einrichtung oder einer kirchlichen Gliederung

Sie dürfen die mit dem Kennzeichen „Lizenztyp B1“ versehenen Werke (z.B. Texte, Fotos, Grafiken, Videos) aus dem Contentpool nur unter folgenden Bedingungen nutzen:

1. Inhalte, die unter diese Lizenz fallen, werden nur für den geschlossenen Bereich des Contentpools zur Recherche freigegeben.

2. Nicht-gewerbliche Nutzung: Das Werk darf nur zu nicht-kommerziellen Zwecken genutzt werden, d.h. es darf nicht zur Erzielung von Einkünften (z.B. über Eintrittsgelder, Umlagen, Beiträge etc.) eingesetzt werden. Schon der Einsatz eines Werkes mit der Absicht einen Gewinn zu erzielen, insbesondere im geschäftlichen Verkehr (z.B. in einer kommerziellen Zeitschrift), ist nicht zulässig. Wirtschaftliche Tätigkeiten im Rahmen des Zweckbetriebes einer steuerlich als  gemeinnützig anerkannten Einrichtung  bzw. Organisation stellen  noch eine nicht-gewerbliche Nutzung dar.

3. Nutzungsumfang: Sie dürfen das Werk zu nicht-kommerziellen Zwecken vervielfältigen und  im Bereich der ............................... Landeskirche, des  kirchlichen Werkes  bzw. Einrichtung oder kirchlichen Gliederung auch verbreiten. Zugelassen ist auch die Einstellung des Werkes auf der eigenen Webseite und die öffentliche Zugänglichmachung an Dritte (Besucher der Webseite) im Internet.

JEDE NUTZUNG, DIE DURCH DIESE LIZENZ ODER DAS URHEBERRECHTSGESETZ NICHT AUSDRÜCKLICH GESTATTET WIRD, IST UNTERSAGT. 
Alle nicht ausdrücklich zugelassenen Nutzungsarten bleiben den Rechteinhabern vorbehalten. Sie dürfen daher mit der LIZENZ B1 das Werk  insbesondere nicht öffentlich vorführen (z.B. in Lichtspieltheatern, aber auch nicht in öffentlich zugänglichen Gemeinde- und Freizeiträumen), senden bzw. durch Dritte (z.B. BIBEL TV oder anderen Sendern) senden lassen. Nicht erlaubt ist es, Dritten zu gestatten, das Werk  selbst im Internet zu nutzen.

4. Lizenzgebiet:  Die Lizenz gilt, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich  vermerkt ist, für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Lizenzzeit: Von Vertragsschluss bis zu dem im jeweiligen Dokument (XML) genannten Endtermin.

5. Abwandlungen/Bearbeitungen: Abwandlungen und Bearbeitungen des Werkes bzw. seines Inhalts sind   generell nicht statthaft und nur im Einzelfall mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Rechteinhabers unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts zulässig.

6. Urheberbenennung: Eine Nutzung ist nur unter Kennzeichnung des Werkes mit einem Urheberrechts- nachweis (z.B. © Jahrgang Name des Urhebers oder –soweit vom Contentgeber zugelassen-  durch einen Link zum Contentgeber) zulässig.

7. Keine Weitergabe an Dritte: Eine Weitergabe der im Rahmen des Lizenzvertrags freigegebenen Werke  aus dem Contentpool an Dritte bzw.  die Einräumung von irgendwelchen Rechten  hieran ist nicht zulässig.

8. Die Contentpool-Richtlinie zum Urheberrecht ist  vom Contentnehmer  vor  Abschluss der Lizenz B1 zur Kenntnis zu nehmen  und  als Vertragsinhalt zu akzeptieren.

9. Sie erklären sich zudem mit den Nutzungsbedingungen zum Contentpool auf http://contentpool.ekir.de einverstanden und werden alle unter dem Lizenztyp B1 freigegebenen Werke lediglich für Angebote und Dienstleistungen  innerhalb der jeweiligen evangelischen Landeskirche .................................................., kirchlichen Werkes bzw. Einrichtung oder kirchlichen Gliederung und  deren Öffentlichkeitsarbeit verwenden. Die Nutzung   von Werken aufgrund der Lizenz B1 ist vorbehaltlich einer anderen Freigabe des Contentgebers  grundsätzlich nur im geschlossenen Bereich des Contentpools zur  rein kircheninternen Nutzung zulässig.

10. Sie halten den Betreiber des Contentpools von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere Ansprüchen der Rechteinhaber, frei, die diese aus einer  etwaigen unberechtigten Nutzung ihrer Werke gegen den Betreiber des Contenpools geltend machen sollten, einschließlich angemessener Kosten für die Rechtsverteidigung.

11. Vorstehende Regelungen geben verkürzt den Inhalt des zwischen dem Contentnehmer und dem Betreiber des Contentpool geschlossenen Lizenzvertrages wieder. Der Abschluss des Lizenzvertrages ist wesentliche Voraussetzung für eine Nutzung  der im Contentpool enthaltenen Werke.

12. Kontaktdaten zum Rechteinhaber (Contentgeber) sind im jeweiligen Dokument ( XML) genannt.