Individualvereinbarung mit dem Contentgeber (Lizenztyp A)
FREIGABEERKLÄRUNG ZUM LIZENZVERTRAG
LIZENZBEZEICHNUNG: Lizenztyp A Individualvereinbarung mit dem Contentgeber
Sie dürfen die mit dem Kennzeichen „Lizenztyp A“ versehenen Werke (z.B. Texte, Fotos, Grafiken, Musiken, Videos) aus dem Contentpool nur unter folgenden Bedingungen nutzen:
1. Inhalte, die unter diese Lizenz fallen, werden nur zur Nutzung unter ekir.de und Subdomains *.ekir.de freigegeben.
2. Eine Nutzung ist lediglich aufgrund einer individuellen Vereinbarung mit dem Rechteinhaber (Contentgeber) zulässig. Die Nutzungsberechtigung ist dem Betreiber des Contenpools auf Verlangen nachzuweisen.
3. Der Umfang der Nutzung des Werkes richtet sich nach der betreffenden Vereinbarung mit dem Contentgeber. Für die Nichteinhaltung der vereinbarten Bedingungen haftet ausschließlich der Contentnehmer. Ergänzend wird auf die Contentpool-Richtlinie zum Urheberrecht verwiesen, die zugleich wesentlicher Vertragsinhalt ist.
4. Sie halten den Betreiber des Contentpools von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere Ansprüchen der Rechteinhaber, frei, die diese aus einer etwaigen unberechtigten Nutzung ihrer Werke geltend machen sollten, einschließlich angemessener Kosten für die Rechtsverteidigung.
5. Die Lizenz gilt, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich im Individualvertrag vermerkt ist, nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
6. Ergänzend gelten die Nutzungsbedingungen zum Contentpool, soweit diese nicht schon durch die Regelungen im Individualvertrag mit dem Contentgeber abschließend geregelt werden.