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Lizenz B5: Nichtgewerbliche Nutzung im Bereich der Mitgliedskirchen der ACK oder der EKD oder ihrer Gliedkirchen in Partnerschaft verbundener Kirchen (ÖRK bzw. GEKE ) und Auslandsgemeinden

FREIGABEERKLÄRUNG ZUM LIZENZVERTRAG
ANLAGE 3

LIZENZBEZEICHNUNG:  Lizenztyp B5 
Nichtgewerbliche Nutzung im Bereich der Mitgliedskirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher  Kirchen in  Deutschland (ACK),der EKD oder ihrer Gliedkirchen in Partnerschaft verbundener Kirchen (ÖRK bzw. GEKE oder Partnerschaftsverträge) und Auslandsgemeinden

Sie dürfen die mit dem Kennzeichen „Lizenztyp B5 “ versehenen Werke (z.B. Texte, Fotos, Grafiken, Videos) aus dem Contentpool  nur unter folgenden Bedingungen nutzen:

1. Inhalte, die unter diese Lizenz fallen, werden im öffentlichen Bereich des Contentpool angezeigt und sind dort zur Recherche freigegeben.

2. Nicht-gewerbliche Nutzung: Das Werk darf nur zu nicht-kommerziellen Zwecken genutzt werden, d.h. es darf nicht zur Erzielung von Einkünften (z.B. über Eintrittsgelder, Umlagen, Beiträge etc.) eingesetzt werden. Schon der Einsatz eines Werkes mit der Absicht einen Gewinn zu erzielen, insbesondere im geschäftlichen Verkehr (z.B. in einer  kommerziellen Zeitschrift), ist nicht zulässig. Wirtschaftliche Tätigkeiten im Rahmen des Zweckbetriebes einer steuerlich als  gemeinnützig anerkannten Einrichtung bzw. Organisation stellen noch eine nicht-gewerbliche Nutzung dar.

3. Nutzungsumfang: Sie dürfen das Werk zu nichtkommerziellen Zwecken vervielfältigen und im gesamten Bereich der Mitgliedskirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK),der EKD-In Partnerschaft verbundener Kirchen (ÖRK bzw. GEKE) und in den Auslandsgemeinden  auch verbreiten. Zugelassen ist auch die Einstellung des Werkes auf der eigenen Webseite und die öffentliche Zugänglichmachung an Dritte (Besucher der Webseite) im Internet.

JEDE NUTZUNG, DIE DURCH DIESE LIZENZ ODER DAS URHEBERECHT NICHT GESTATTET WIRD, IST UNTERSAGT.
Alle weiteren Nutzungsarten sind den Rechteinhabern ausdrücklich vorbehalten. Sie dürfen  daher mit der LIZENZ B5 das Werk insbesondere nicht öffentlich vorführen (z.B. in Lichtspieltheatern, aber auch nicht in öffentlich zugänglichen Gemeinde- und Freizeiträumen) oder senden bzw. durch Dritte (z.B. BIBEL TV oder anderen Sendern) senden lassen. Nicht erlaubt ist es, Dritten zu gestatten, das Werk  selbst im Internet zu nutzen.

4. Lizenzgebiet: Die Lizenz gilt, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vermerkt ist, innerhalb der betreffenden Kirchen und Gemeinden. Sie kann durch ausdrückliche Angabe eines der nachfolgenden Buchstaben unter der Rubrik „Sonderregelungen“ ausdrücklich beschränkt werden für das Gebiet der:

a) Bundesrepublik Deutschland
b) Republik Österreich
c) Schweiz
d) Belgien
e) Luxemburg
f) Europäische Union
g) sonstige Lizenzgebiete

Lizenzzeit: Von Vertragsschluss bis zu dem im jeweiligen Dokument (XML) genannten Endtermin. 

5. Abwandlungen/Bearbeitungen: Abwandlungen und Bearbeitungen des Werkes bzw. seines Inhalts sind generell nicht statthaft und im Einzelfall nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Rechteinhabers unter Wahrung des Urheberpersönlichkeitsrechts zulässig.

6. Urheberbenennung: Eine Nutzung ist nur unter Kennzeichnung des Werkes mit einem Urheberrechts- nachweis (z.B. © Jahrgang Name des Urhebers oder –soweit vom Contentgeber zugelassen- durch einen LINK zum Contentgeber) zulässig.

7. Keine Weitergabe an Dritte: Eine Weitergabe der im Rahmen des Lizenzvertrags freigegebenen Werke aus dem Contentpool an Dritte bzw. Einräumung von irgendwelchen Rechten ist nicht zulässig.

8. Die Contentpool-Richtlinie zum Urheberrecht ist  vom Contentnehmer vor Abschluss der Lizenz B 5 zur Kenntnis zu nehmen  und  als Vertragsinhalt zu akzeptieren.

9. Sie erklären sich zudem mit den Nutzungsbedingungen zum Contentpool auf http://contentpool.ekir.de einverstanden.

10. Sie halten den Betreiber des Contentpools von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere Ansprüchen der Rechteinhaber, frei, die diese aus einer  etwaigen unberechtigten Nutzung ihrer Werke gegen den Betreiber des Contentpools geltend machen sollten, einschließlich angemessener Kosten für die Rechtsverteidigung.

11. Vorstehende Regelungen geben verkürzt den Inhalt des zwischen dem Contentnehmer und dem Betreiber des Contentpool geschlossenen Lizenzvertrages wieder. Der Abschluss des Lizenzvertrages ist wesentliche Voraussetzung für eine Nutzung  der im Contentpool enthaltenen Werke. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Kontaktdaten zum Rechteinhaber (Contentgeber) sind im jeweiligen Dokument (XML)  genannt