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Individualvereinbarung mit dem Contentgeber (Lizenztyp A)

FREIGABEERKLÄRUNG ZUM LIZENZVERTRAG

LIZENZBEZEICHNUNG:  Lizenztyp A  Individualvereinbarung mit dem Contentgeber

Sie dürfen die mit dem Kennzeichen „Lizenztyp A“ versehenen Werke (z.B. Texte, Fotos, Grafiken, Musiken, Videos) aus dem Contentpool  nur unter folgenden Bedingungen nutzen:

1. Inhalte, die unter diese Lizenz fallen, werden nur zur Nutzung unter ekir.de und Subdomains *.ekir.de  freigegeben.

2. Eine Nutzung ist lediglich aufgrund einer individuellen Vereinbarung mit dem Rechteinhaber (Contentgeber) zulässig. Die Nutzungsberechtigung ist dem Betreiber des Contenpools auf Verlangen nachzuweisen. 

3. Der Umfang der Nutzung des Werkes richtet sich nach der betreffenden Vereinbarung mit dem Contentgeber. Für die Nichteinhaltung der vereinbarten Bedingungen haftet ausschließlich der Contentnehmer. Ergänzend  wird auf die Contentpool-Richtlinie zum Urheberrecht verwiesen, die  zugleich wesentlicher Vertragsinhalt ist.

4. Sie halten den Betreiber des Contentpools von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere Ansprüchen der Rechteinhaber, frei, die diese aus einer  etwaigen unberechtigten Nutzung ihrer Werke geltend machen sollten, einschließlich angemessener Kosten für die Rechtsverteidigung.

5. Die Lizenz gilt, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich  im Individualvertrag vermerkt ist, nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

6. Ergänzend gelten die Nutzungsbedingungen zum Contentpool, soweit diese nicht schon durch die Regelungen im Individualvertrag mit dem Contentgeber  abschließend geregelt werden.